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GUEM GmbH - WIR machen Druck-Hochdruck mit Kärcher und Falch bis 2000 bar
Alte Poststrasse 310 8053 Graz 0316/273-293-0 Fax DW 6 www. guem-kaercher.com
ALLGEMEINE VERKAUFS - LIEFER - UND MONTAGEBEDINGUNGEN ( GESCHÄFTSBEDINGUNGEN )
DER FIRMA GUEM GMBH ALTE POSTSTRASSE 310, 8053 GRAZ STAND JULI 2002
1)
Ein Vertag ist abgeschlossen a.) wenn die Firma Guem GmbH oder Ihr Vertreter eine
mündliche oder schriftliche Bestellung des Vertragspartners ( im folgenden:Vp ) schriftlich
bestätigen. Die Bestätigung kann auch durch Unterschrift auf einer schriftlichen Bestellung
erfolgen. Der Vp ist an eine Bestellung 4 Monate gebunden. b.) Wenn die Firma Guem GmbH eine
schriftliche Bestellung ausführt c.) wenn der Vp ein schriftliches Angebot der Firma Guem GmbH schriftlich annimmt.
2)
Abweichungen von unseren Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Bestellers
gelten nur, wenn Sie von der Guem GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
3)
Sämtliche Vereinbarungen und Abreden, insbesondere auch Nebenabreden, Zusicherungen und
nachträgliche Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt werden.
Mündliche Vereinbarungen und Abreden sind grundsätzlich unwirksam. Unsere Anbote sind, sofern
nichts anderes angegeben ist, freibleibend, und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten
einschließlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Der Besteller ist wenn nichts
anderes schriftlich vereinbart wird, 4 Monate an seine Bestellung gebunden, mindestens aber
bis zum Ablauf von 2 Monaten über den in Aussicht genommenen Liefertermin, sofern ein solcher
in Aussicht genommen ist. Ist der Liefertermin ein Zeitraum, beginnt diese 2 Monatsfrist mit
dem Ende dieses Zeitraumes. Die Bestellung gilt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung
oder durch die Lieferung ( Ausführung ) als angenommen. Enthält unsere Auftragsbestätigung
Änderungen gegenüber der Bestellung so gelten diese als vom Kunden genehmigt, wenn dieser
nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Zur Einhaltung der Lieferfrist oder des
Liefertermins genügt die rechtzeitige Absendung des Liefergegenstandes oder die rechtzeitige
Mitteilung unserer Versandbereitschaft. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen
können gegen die Guem GmbH nicht geltend gemacht werden. Zur Durchführung von Teillieferungen
sind wir berechtigt. Teillieferungen können von uns wie selbständige Aufträge behandelt und
entsprechend gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Nichtabholung von Ware, insbesondere
zur Reparatur übergebener Gebrauchtgeräte, innerhalb von 2 Monaten ab dem von uns schriftlich
mitgeteilten Fertigstellungstermin bzw. ab Übermittlung des Kostenvoranschlages für zu
reparierende Geräte, gilt als Verzicht auf das Gerät.
4)
Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), ohne
Vertragsgebühren und ohne Verpackung ab Werk. Etwaige Versand - und Verpackungskosten trägt
der Vp. Bei Kleinstsendungen ist die Guem GmbH berechtigt, Mindest - Rechnungsbeträge oder
Zuschläge in Rechnung zu stellen. Die Berechnung von Montagearbeiten erfolgt stets nach den
bei uns zum Zeitpunkt der Montage - Durchführung geltenden Montagesätzen. Von uns erstellte
Kostenvoranschläge für Reparaturen sind nach bestem Fachwissen erstellt. Sie sind jedoch
unverbindlich; für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Für den Fall daß nach
Auftragserteilung größere Kostenerhöhungen unvermeidlich sind, werden wir den Auftraggeber
verständigen. Verlangte Kostenvoranschläge, denen kein entsprechender Reparaturauftrag folgt,
werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
5)
Sämtliche Zahlungen sind mangels abweichender Vereinbarungen binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum
und abzugsfrei in Euro zu leisten. Zahlungen sind erst dann bewirkt, wenn der Geldbetrag zur
endgültigen Verfügung bei uns eingegangen ist. Zur vollständigen Zahlung gehört auch die
Abdeckung aller Nebenspesen, insbesondere der Zinsen und Einziehungskosten. Gegen unsere
Forderung kann in keinem Fall aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, aus
welchem Titel auch immer. Bei Überschreitung unserer Zahlungsfristen ist die Firma Guem GmbH
berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe
von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens in Höhe
von 12 % in Rechnung zu stellen. Für Mahnschreiben ist der von uns jeweils festgesetzte
Kostenersatz zu leisten, wobei wir jedoch hiedurch nicht verpflichtet sind, Mahnungen auch
tatsächlich auszusenden.
6) Die Gefahr geht mit der Absendung bzw. binnen 3 Tagen nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige auf den Vp über. Entstehen durch den Transport Beschädigungen oder
Verluste trifft die Firma Guem GmbH keine wie immer geartete Haftung.
7) Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der
Geschäftsverbindung Eigentum der Firma Guem GmbH. Der Vp ist berechtigt, Waren, die im
Eigentum der Firma Guem GmbH stehen, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter
zu veräußern sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Ausgenommen davon sind Waren die
dem Vp leihweise überlassen wurden. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt
seine sich daraus ergebenden Forderungen mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller
Höhe an die Firma Guem GmbH ab.
8)
Die Firma Guem GmbH trägt keinerlei Verpflichtung zur Überprüfung des vorgesehenen
Montageortes und entsprechend keinerlei Haftung für dessen Tauglichkeit; insbesondere gilt
dies für die Tragfähigkeit des Fußbodens bzw. der Decke am jeweiligen Aufstellungsort, sowie
eine geeignete Belüftung und eine eventuell notwendige Abgasverrohrung,
Feuerschutzvorschriften usw. Übernehmen wir die Montage der von uns gelieferten Geräte, müssen
die Raumbedingungen entsprechend aller Sicherheitsvorschriften und unserer
Aufstellungszeichnungen bis zum Montagetermin erfüllt sein. Beim Einbringen schwerer Teile ist
unseren Monteuren bauseits kostenlos Hilfe zu leisten und etwaig erforderliches Gerüstzeug
bzw. Transportfahrzeug für Transport und Montage kostenlos beizustellen. Die Lieferung des
Brennstoffes und des Wassers sowie des Treibstoffes zur Inbetriebnahme bzw. zum Betrieb der
Maschinen, insbesonders im Verleih, ist immer vom Vp zu stellen.
9)
Die Firma Guem GmbH leistet Gewähr innerhalb von 6 Monaten ab Auslieferung bzw. Durchführung
der beauftragten Arbeiten. Ausgenommen sind Waren die nicht als neuwertig verkauft und auf der
Bestellung entsprechend gekennzeichnet wurden. Der Vp hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern
innerhalb der Gewährleistungsfrist. Er hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei der
Firma Guem GmbH schriftlich anzuzeigen oder von Ihr aufnehmen zu lassen. Nachbesserungen haben
in angemessener Frist nach den technischen Erfordernissen kostenlos zu erfolgen. Wenn der
Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Vp weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar
sind, kann der Vp anstelle der Nachbesserung Wandlung ( Rückgängigkeitsmachung des Vertrages )
oder Minderung ( Herabsetzung des Preises ) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung oder
auf Schadenersatz besteht nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile und/oder
Teile von Produkten, die üblicherweise dem Verschleiß unterliegen. Des weiteren wird die
Haftung für Gewährleistung dann ausgeschlossen, wenn nach den technischen und/oder
gesetzlichen Richtlinien notwendige Wartungen und/oder Prüfungen an den Teilen, Produkten oder
Teilen von Produkten durch den Käufer und/oder den Endkunden nicht oder nicht vorschriftsmäßig
durchgeführt wurden. Für Sachschäden, Betriebsstörungen oder andere mittelbare Schäden, die
aus Fehlern oder Mängeln der gelieferten Ware entstehen, wird die Haftung für einfache
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen können gegen
die Guem GmbH nicht geltend gemacht werden.
10)
Geschäftsbedingungen des Vp gelten nicht, soweit sie diesen Geschäftsbedingungen
widersprechen, auch wenn der Vp ausdrücklich auf sie verweist.
11)
Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein wird die Wirksamkeit der anderen
dadurch nicht berührt.
12)
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Graz. Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle im Zusammenhang mit dem abgeschlossenem Geschäft oder seiner Auflösung entstehenden
Streitigkeiten ist Graz. Die Guem GmbH hat jedoch unbeschadet dieser Gerichtsstandvereinbarung
die Wahl, die Klage auch am Sitz des Vp zu erheben. Die ausschließliche Anwendung
österreichischen Rechts wird ausdrücklich vereinbart.
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